AGB Archivdienstleistungen SELKE GmbH

(Stand 01/2021)

 


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SELKE GmbH gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der SELKE GmbH, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

1.2)

Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung, Entgegennahme der Auftragsbedingung oder durch Entgegennahme der Leistungen der SELKE GmbH an. Ein formularmäßiger Widerspruch – insbesondere in eigenen Einkaufsbedingungen – ist unbeachtlich.

1.3)

Allen entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


§ 2 Preise

2.1)

Die unten angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO inkl. gültiger Mehrwertsteuer. Werden nach Vertragsabschluss Zölle, Steuern und sonstige Abgaben neu eingeführt oder erhöht, geht die hieraus resultierende Mehrbelastung zu Lasten des Auftraggebers.

2.2)

Reproduktionen werden unbeschadet der Versendungsgefahr nur gegen Vorauskasse geliefert. Öffentliche Auftraggeber mit Sitz im Inland erhalten ihre Auftrage gegen Rechnung.

2.3)

Bearbeitungs- Verpackungs- und Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

2.4)

Mehrkosten, welche der SELKE GmbH durch Annahmeverzug des Kunden entstehen, werden dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.


§ 3 Zahlung

Werklohnforderungen der SELKE GmbH sind grundsätzlich sofort und ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen haben grundsätzlich in EURO zu erfolgen.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die SELKE GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen vor, bis sämtliche Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen erfüllt sind.


§ 5 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die SELKE GmbH sind ausgeschlossen. Insbesondere Ansprüche aus nachträglicher Unmöglichkeit, aus Verzug, aus positiver Forderunsgverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit der SELKE GmbH oder auf Vorsatz.


§ 6 Mängelrügen und Gewährleistung

6.1)

Mängelrügen bezüglich Beschaffenheit, Qualität usw. können bei offensichtlichen Fehlern nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Leistung, später zutage tretende Mängel nur innerhalb 14 Tagen nach Entdeckung gerügt werden. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.

6.2)

Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen.

6.3)

Die Prüfungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Leistung/Lieferung anzunehmen und sachgemäß zu lagern.

6.4)

Ohne vorherige Vereinbarung können fehlerhaft bearbeitete Aufträge zurückgesandt werden, falls entweder ein Verlangen auf Ersatzlieferung oder ein schriftlicher Hinweis auf ein gesondert brieflich abgesandtes Ersatzlieferungsverlangen beigepackt wird. Im übrigen sind Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung nicht zulässig.


§ 7 Erfüllungsort, Versendungsgefahr, Transportversicherung, Versandart

7.1)

Bei Rechtsgeschäften mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist für die Haupt- und Nebenpflichten beider Teile Erfüllungsort Koblenz. Bei Lieferungen aus anderen Standorten der SELKE GmbH sind diese Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung.

7.2)

Die Versendungsgefahr geht mit der Ablieferung der Ware/Leistung an die Versandanstalt auf den Auftraggeber/Kunden über.

7.3)

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden, zu seinen Gunsten und auf seine Rechnung abgeschlossen. Transportschäden hat der Kunde gegenüber der Versandanstalt selbst geltend zu machen.

7.4)

Falls keine anderweitige Absprache besteht, kann SELKE GmbH die Versandart nach billigem Ermessen bestimmen, eine Haftung für die billigste Versandart übernimmt sie nicht.


§ 8 Gerichtsstand

8.1)

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Koblenz. Der Gerichtsstand Koblenz gilt auch für Geschäftspartner, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben.

8.2)

Die Rechtsbeziehungen unterliegen auch im Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.